Wenn die Eltern getrennt sind - die verschiedenen Betreuungsmodelle

Die Trennung von (Ehe-)Partnern stellt oft das Leben mal kurz auf den Kopf und wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind, kann es zu Spannungen kommen. Es stellt sich jetzt die Frage, bei wem das oder die Kinder leben sollen, finanzielle Gegebenheiten müssen geprüft und die Betreuung geregelt werden.

Es gibt verschiedene Modelle für die Betreuung der Kinder bei getrennt lebenden Paaren. Da alle Familien individuell sind, gibt es kein “richtiges” oder optimales Modell, vielmehr müssen die Familienmitglieder zusammen entscheiden, wie es am Besten zu schaffen ist. Ich beziehe hier absichtlich die Kinder mit ein, da sie (ab einer bestimmten Reife natürlich) mitentscheiden sollten, welches Modell es am Ende sein soll.
Wichtig in jedem Fall ist, dass der Expartner als Elternteil des gemeinsamen Kindes gesehen wird. Auch, wenn es manchmal schwerfällt - Objektivität und Neutralität sind das oberste Gebot, wenn es um Regelungen wie Umgangsrecht, Aufenthaltsrecht und Unterhalt geht.

Die verschiedenen Betreuungsmodelle:

1. Residenzmodell

Bei diesem Modell lebt das Kind der getrennten Partner zum überwiegenden Anteil bei einem Elternteil. Dieser ist meistens auch der Elternteil, der sich die Jahre davor überwiegend für die Betreuung zuständig war. Doch der andere Elternteil hat sowohl das Recht, als auch die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Im Falle einer Residenzbetreuung ist die gängigste Variante das Kind jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag bei dem anderen Elternteil verbringt. Ferien und Feiertage können aufgeteilt werden oder im Wechsel begangen werden. Schwierig bei diesem Modell ist es, wenn beide Wohnungen der Ex Partner sehr weit voneinander weg liegen, denn einen weiten Weg für einen relativ kurzen Zeitraum auf sich zu nehmen kann belastend sein.

2. Wechselmodell

Hier wird das Kind von beiden Seiten abwechselnd über einen längeren Zeitraum betreut. Die Zeiträume sind gleich lang. Da das Kind gleich viel Zeit mit beidem Elternteilen verbringt, spricht man hier auch vom Doppelresidenzmodell. Der organisatorische Aufwand ist relativ hoch, daher bietet sich ein Zeitraum von 2 Wochen an, damit es sich lohnt und nicht zu stressig wird. Wichtig bei diesem Modell ist, dass das Kind auch wirklich in beiden Wohnungen wohnt, es sollte nicht das Gefühl haben alle 2 Wochen “zu Gast” zu sein. Auch Kita, Schule, etc sollten von beiden “Residenzen” gut und zeitlich in einem moderaten Rahmen zu erreichen sein. Die Pflicht, Unterhalt zu zahlen entfällt bei dem Wechselmodell. Lediglich ein Ausgleich ist zu zahlen, wenn ein Elternteil ein höheres Einkommen als der Andere hat.

3. Nestmodell

Bei diesem Modell bleibt die elterliche Wohnung bestehen. Nur haben beide Elternteile auch eigene Wohnungen und wohnen abwechselnd mit dem Kind zusammen. Es ist eine abgewandelte Art des Wechselmodells, jedoch weit kostenintensiver, da mehr Wohnraum zu finanzieren ist. Problematisch wird es, wenn das Kind sich von den elterlichen Leben ausgeschlossen fühlt, da ein Gefühl von “Besuch” aufkommen kann.

Kindeswohl an erster Stelle

Für welches Modell man sich als Eltern am Ende entscheidet - das Wohl des Kindes sollte immer im Vordergrund stehen. Konfliktbelastete Verhältnisse unter Erwachsenen sollte in den Hintergrund rücken, wenn die Betreuung des Kindes zu organisieren ist. Für Kinder sind Alltagsroutine, Stabilität und Geborgenheit essentiell wichtig für die emotionale Entwicklung. So kommt man um Kommunikation und oft auch Kompromissbereitschaft nicht herum. Oft lassen sich Streitigkeiten auch vermeiden, wenn das Kind in die Thematik mit einbezogen wird. Natürlich in einem angemessenem und sachlichen Rahmen. Denn Kinder fühlen sich im Falle der Trennung der Eltern oft hilflos und in einer emotionalen Ausnahmesituation. Sie sind daran interessiert in die Entscheidungen der Eltern mit einbezogen zu werden - vor allem, wenn es um sie selber geht.
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